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   OVG Hamburg, 13.11.1998 - 5 So 70/98   

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https://dejure.org/1998,25540
OVG Hamburg, 13.11.1998 - 5 So 70/98 (https://dejure.org/1998,25540)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.1998 - 5 So 70/98 (https://dejure.org/1998,25540)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 1998 - 5 So 70/98 (https://dejure.org/1998,25540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde; Aussetzungsbeschluß; Untätigkeitsklage; Einbürgerung ; Ausländer; Strafurteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23

    Aussetzung des Verfahrens gemäß § 75 Satz 3 VwGO

    Die Beschwerde des Klägers gegen die durch das Verwaltungsgericht beschlossene Aussetzung des Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO ist nach § 146 Abs. 1 VwGO statthaft [vgl. hierzu u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 13.11.1998 - 5 So 70/98 -, juris, Rn. 4] und auch im Übrigen zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Denn mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO wird eine materielle Entscheidung über das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Verzögerung der Antragsbescheidung getroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - IV C 2.71 - juris Rn. 30; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. November 1998 - 5 So 70/98 - juris Rn. 4; Kastner, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 4. Aufl. 2016, VwGO § 75 Rn. 14) und somit im Fall der Rechtskraft für das gesamte weitere Verfahren bindend (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juli 2017 - OVG 3 M 68.17 - juris Rn. 3; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 75 Rn. 12; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: September 2018, § 75 Rn. 10) das Vorliegen eines zureichenden Grundes festgestellt.
  • OVG Thüringen, 08.02.2000 - 4 VO 726/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Die Kostenentscheidung bleibt der Schlußentscheidung vorbehalten, weil es sich vorliegend nicht um eine das Verfahren beendende Entscheidung im Sinne des § 161 Abs. 1 VwGO, sondern um eine Entscheidung in einem selbständigen Zwischenverfahren handelt (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 13.11.1998 - 5 So 70/98 -, AuAS 1999, 93 m.w.N.).
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