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OVG Hamburg, 13.11.1998 - 5 So 70/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde; Aussetzungsbeschluß; Untätigkeitsklage; Einbürgerung ; Ausländer; Strafurteil
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 20.07.1998 - 6 VG 560/95
- OVG Hamburg, 13.11.1998 - 5 So 70/98
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
Aussetzung des Verfahrens gemäß § 75 Satz 3 VwGO
Die Beschwerde des Klägers gegen die durch das Verwaltungsgericht beschlossene Aussetzung des Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO ist nach § 146 Abs. 1 VwGO statthaft [vgl. hierzu u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 13.11.1998 - 5 So 70/98 -, juris, Rn. 4] und auch im Übrigen zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17
Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die …
Denn mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO wird eine materielle Entscheidung über das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Verzögerung der Antragsbescheidung getroffen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. März 1973 - IV C 2.71 - juris Rn. 30; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. November 1998 - 5 So 70/98 - juris Rn. 4;… Kastner, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 4. Aufl. 2016, VwGO § 75 Rn. 14) und somit im Fall der Rechtskraft für das gesamte weitere Verfahren bindend (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Juli 2017 - OVG 3 M 68.17 - juris Rn. 3;… Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 75 Rn. 12;… Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: September 2018, § 75 Rn. 10) das Vorliegen eines zureichenden Grundes festgestellt. - OVG Thüringen, 08.02.2000 - 4 VO 726/99
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlußentscheidung vorbehalten, weil es sich vorliegend nicht um eine das Verfahren beendende Entscheidung im Sinne des § 161 Abs. 1 VwGO, sondern um eine Entscheidung in einem selbständigen Zwischenverfahren handelt (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 13.11.1998 - 5 So 70/98 -, AuAS 1999, 93 m.w.N.).